Im Prozess um die spektakuläre Online-Blockade gegen die Lufthansa AG hat das Amtsgericht Frankfurt den Angeklagten Andreas-Thomas Vogel zu einer Strafe von 90 Tagessätzen verurteilt. Das Gericht schloss sich damit der Forderung der Staatsanwaltschaft an; wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt der Verurteile damit als vorbestraft.Soweit heise online. Zumindest der letzte Satz ist allerdings diskussionswürdig.
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