Samstag, Juli 30, 2005

Bild.T-Online wehrt sich gegen Schleichwerbe-Vorwurf

Die Bild.T-Online AG weist die in einer Pressemitteilung des Bundesverbands der Verbraucherzentrale verbreitete Behauptung "Landgericht Berlin verbietet Bild.de Schleichwerbung" entschieden zurück. Mit Schleichwerbung habe der vorliegende Fall nichts zu tun, so Bild.T-Online. Im besagten Gerichtsverfahren sei es lediglich um die Frage gegangen, ob eine Ankündigung (Teaser) für eine seit Jahren durchgeführte Werbeaktion auf bild.de ausreichend als Werbung erkennbar war.

[heise online]

Beruhigend:
Bild.T-Online wird, so die Erklärung, weiterhin gemäß der journalistischen Leitlinien von Axel Springer großen Wert darauf legen, dass Werbung auch als solche klar erkennbar ist.
Darauf kommt's nun auch nicht mehr an ...

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