Als eine der ersten Universitäten wagte Hamburg den Schritt zum Baccalaureus und Magister Juris mit einer Regelstudienzeit von sechs beziehungsweise acht Semestern. Im Mai 2003 wurde die neue alternative Prüfungsordnung durch Professor Ladeur vorgestellt. Dabei wurde nicht mit werbenden Worten gespart. Die neuen Abschlüsse seien geradezu ideal für diejenigen, die keinen „klassischen“ juristischen Beruf ergreifen wollten. Auch könne man sehr gut ein solches Studium mit einer Lehre oder einem Zweitstudium kombinieren. Vor allem aber, so wurde ausdrücklich versprochen, würde man sich kaum eine Möglichkeit abschneiden. Der Magister qualifiziere zum Staatsdienst in der Verwaltung, ja man dürfe mit einem guten Magister sogar promovieren. Und schließlich gebe es ja zur Not noch immer die Chance, sich trotz erreichten Magisters zum Ersten Staatsexamen anzumelden. Kurzum: Die Wahlfreiheit der Studierenden werde erhöht, ohne dass diese nachteilige Konsequenzen aus ihrer Entscheidung zu befürchten hätten. Rosige Aussichten also?Dieser Frage geht "Jura HH - Das Magazin" nach
Freitag, August 12, 2005
Baccalaureus und Magister Juris - was tun damit?
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1 Kommentar:
Habe meinen Magister Juris (Gesamtnote 12,67) gemacht und stehe jetzt vor der Frage was ich damit machen soll...Mir ist bekannt, dass ich mit diesem Abschluss in der Wirtschaft oder im Staatsdienst arbeiten bzw. Promovieren kann (so steht es auf der UniHH-Seite)...leider sind diese Angaben zu allgemein...finde nichts konkretes darüber, wo und wie ich denn nun in diese Berufsfelder gelange, welche Zusatzqualifikationen ich evtl. benötige etc. ...auch bei Foren bin ich nicht schlauer geworden...bei wem oder wo kann ich mich informieren bzw.
gibt es Ansprechpartner von Magisterabsolventen, die im Berufsleben stehen?
Antwort an: walter.radler@freenet.de
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