Nach dem Willen der Länder sollen ehrenamtliche Richter künftig nur noch dann an einer Hauptverhandlung teilnehmen dürfen, wenn sie der deutschen Sprache mächtig sind. Wer trotz mangelnder Sprachkenntnisse zum Schöffen gewählt wird, soll danach später wieder von der Liste gestrichen werden können. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes hat der Bundesrat am 11.08.2005 vorgelegt, wie der Pressedienst des Deutschen Bundestags meldet (Beck Aktuell).
Diskriminierung allüberall!
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