Im letzten Jahr ist in der Bundesrepublik in elf (von insgesamt etwa 4,6 Millionen) Ermittlungsverfahren die akustische Überwachung von Wohnräumen angeordnet worden. Betroffen waren insgesamt zwölf Überwachungsobjekte, darunter acht Privatwohnungen. Im Jahre 2003 wurde die Wohnraumüberwachung noch in insgesamt 37 Verfahren durchgeführt, 2002 in 31 Verfahren. In sechs der elf Verfahren wurden Ergebnisse erzielt, die für das weitere Verfahren von Relevanz waren. In vier Verfahren bestand ein Bezug der verfolgten Straftaten zur organisierten Kriminalität. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung über Maßnahmen zur akustischen Wohnraumüberwachung für das Jahr 2004 hervor, der am heute dem Bundestag vorgelegt wurde.
[Beck Aktuell]
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