Montag, August 29, 2005

Schutz der Entscheidungsfreiheit

Hinweis für Vereine:

Gemäß Spielordnung des NOFV § 16 Ziffer 10. ist der Platzverein verpflichtet, für das Schiedsrichterteam sowie den Spiel- und Schiedsrichterbeobachter gesicherte Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Dies sollte in der Regel im gesicherten Bereich des Stadiongeländes erfolgen. Wir bitten um Beachtung!

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