Hinweis für Vereine:
Gemäß Spielordnung des NOFV § 16 Ziffer 10. ist der Platzverein verpflichtet, für das Schiedsrichterteam sowie den Spiel- und Schiedsrichterbeobachter gesicherte Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Dies sollte in der Regel im gesicherten Bereich des Stadiongeländes erfolgen. Wir bitten um Beachtung!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen