Die Höhe des Arbeitslosengeldes II ist - verfassungsrechtlich - nicht zu beanstanden. Dies jedenfalls ist die Ansicht des Berliner Sozialgerichts, das heute den Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhaltes für verfassungsgemäß erklärte und damit die Klage einer arbeitslosen Frau aus Berlin abwies. Diese hatte unter Berufung auf Art. 1 und 20 GG moniert, mit den staatlich gewährten Geldern sei kein Leben in Würde möglich (Az.: S 63 AS 1311/05).
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