Das Amtsgericht Pegnitz hat gegen einen Frauenarzt eine Verwarnung mit Strafvorbehalt ausgesprochen, weil dieser auf zwei Internetseiten den legalen Schwangerschaftsabbruch als eine seiner ärztlichen Leistungen dargestellt hatte (
§ 219a StGB!). Die Verwarnung bezieht sich nach einem Bericht des «Nordbayerischen Kuriers» vom 16.09.2005 auf eine Geldstrafe in Höhe von 8.000 Euro (
Beck).
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen