Schon im Jahr 2001, also zu einer Zeit, zu der - und das kann man ohne Übertreibung sagen - verglichen mit heute auf dem juristischen Arbeitsmarkt noch Milch und Honig flossen, sendete ARD "Ratgeber Recht" diesen Beitrag (direkt zum Video). Wohl bekomm's!
Im Moment erzählt man sich in Berlin, dass Junganwälte nach dem Zweiten Examen schon Stundenlohn-"Angebote" von 4 (vier!) Euro erhalten haben sollen. RA Janke teilt mit, dass er schon von "Bring Your Own Money"-Arbeitsverhältnissen gehört habe ...
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