Montag, September 12, 2005

Serie: Staatsrecht 2005

Die ohnehin schon an rechtlichen Problemen nicht arme Wahl zum 16. Deutschen Bundestag wird um eine weitere Facette reicher: Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) will die Parteien bei der Bundestagswahl künftig zur Nominierung von Ersatzleuten für die Direktkandidaten in den einzelnen Wahlkreisen zwingen. Verzerrungen wie bei der anstehenden Bundestagswahl durch den Tod einer Kandidatin der NPD in Dresden könnten dann vermieden werden. Underdessen geben Experten einer Klage wegen der erforderlich gewordenen Nachwahl in Dresden keine Erfolgschancen, meldet Beck Aktuell.

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