Dienstag, Oktober 25, 2005

Klarstellung

Wir haben es immer geahnt, aber bisher nie bestätigt bekommen. Es spricht das Amtsgericht Kamen:
Die bei einem Verkauf über die Internetplattform eBay verwendete Klausel, wonach "nach dem EU-Recht keine Garantie" übernommen wird, ist bei einer Verwendung unter juristischen Laien dahin auszulegen, dass damit der Ausschluss jeglicher Gewährleistung gemeint ist.
Na dann.

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