Die Aussagen der Hirnforscher sind bekannt (und bereits Gegenstand zahlreicher prominenter Streitgespräche gewesen).
Dieser Artikel gibt noch einmal einen Überblick zum Thema.
Was das konkret bedeutet, wurde auf einer Tagung der Bielefelder Fakultät für Rechtswissenschaft diskutiert: Sollen neurobiologische Diagnosen darüber entscheiden, ob verurteilte Gewalttäter erfolgreich therapiert wurden und entlassen werden können? Die Verkündungen der Hirnforscher führen also auch im kriminologischen Denken zu einer Verschiebung: Hirnforscher Gerhard Roth fordert sogar, Menschen mit "krankem Hirn" aufgrund neuropsychologischer Tests präventiv in Gefängnissen oder Psychiatrien wegzuschließen, obwohl sie keine Straftat begangen haben. So war es jedenfalls im Mitte September in der ARD ausgestrahlten Dokumentarfilm "Der Sitz des Bösen" von Tilman Achtnich zu vernehmen.
Schließen möchten wir mit einem Zitat des (im 19. Jh. wirkenden) italienischen Rechtsmediziners Cesare Lombroso zu "geborenen Verbrechern":
"Die theoretische Ethik läuft von diesen kranken Gehirnen ab wie Öl von Marmor, ohne einzudringen."
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