Lässt ein Journalist bei seiner Berichterstattung bewusst Tatsachen aus, die für die Auseinandersetzung mit der Thematik des Berichts wesentlich sind, kann dies einen Unterlassungsanspruch begründen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 22.11.2005 (Az.: VI ZR 204/04). Denn die bewusste Unterschlagung wichtiger Einzelheiten verstoße gegen den Grundsatz vollständiger Berichterstattung und mache diese falsch.
Sachverhalt und Hintergründe bei Beck Aktuell
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