Am heutigen Mittwoch verhandelte das Bundesverfassungsgericht mündlich über Möglichkeiten und Grenzen, innerhalb derer Ermittlungsbeamte insbesondere auf Daten über E-Mail oder andere Kommunikation zugreifen können. "Fordern elektronische Medien ein anderes rechtliches Programm?", fasste der Vorsitzende Richter Winfried Hassemer die Problemstellung des Verfahren zu Beginn zusammen.
Anlass war eine Durchsuchung in Büro- und Privaträumen einer Richterin, die der Weitergabe von Dienstgeheimnissen verdächtigt wurde. Da die Ermittler im Rahmen der Untersuchungen auch den gespeicherten E-Mail-Verkehr untersuchten, hat nun das Bundesverfassungsgericht darüber zu entscheiden, wann das Fernmeldegeheimnis insbesondere bei bereits angekommenen E-Mails endet und unter welchen Voraussetzungen damit Ermittler auf die Nachrichten zugreifen können. Nach der heutigen, mündlichen Verhandlung wird das Urteil in zwei bis drei Monaten erwartet.
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