Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat auf seinem Herbstkolloquium der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht gestern der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) einen Gesetzentwurf für eine Reform des strafprozessualen Ermittlungsverfahrens übergeben (siehe diese Meldung). Die vorgeschlagenen Änderungen seien notwendig, um die Strafprozessordnung auf den Stand der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu bringen, so Eberhard Kempf, Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausschusses.
Den Gesetzentwurf des DAV finden Sie auf dessen Homepage im pdf-Format.
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