Wer in der DDR einen akademischen Abschluss erworben hat und fürchtet, dass Personalverantwortliche damit nichts anfangen können, darf seinen Titel nicht einfach in einen in der Bundesrepublik üblichen übersetzen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
Im konkreten Fall ging es um eine Frau, die 1988 ein wirtschaftswissenschaftliches Studium in Leipzig als "Diplomökonomin" abgeschlossen hatte und später auch den in der alten Bundesrepublik üblichen Grad "Diplom-Kauffrau" führen wollte. Zunächst hatte die Frau vor Gericht Recht bekommen - doch das Bundesverwaltungsgericht gab nun einem Revisionsantrag des sächsischen Wissenschaftsministeriums recht.
[Tagesschau], siehe auch [Spiegel online]
Diplom-Jurist ist und bleibt Diplom-Jurist - bis Bachelor und Master kommen (was die Länderjustizminister verhindern mögen).
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