Dienstag, November 22, 2005

Die mündliche Prüfung - das Stiefkind der juristischen (Internet)szene

Die Bedeutung der mündlichen Prüfung im juristischen Staatsexamen wird unterschätzt. Der Anteil verfügbarer Ressourcen, der in die Vorbereitung dieses Prüfungsabschnittes investiert wird, steht außer Verhältnis zu seinem Einfluß. Schon rein rechnerisch fließt die mündliche Prüfungsleistung derzeit mit einem Gewicht von etwa 25 bis 40 Prozent in die Examensnote ein. Tatsächlich ist sie noch mächtiger. Denn der Bewertungsspielraum der Prüfungskommission und folglich die Entfaltungsmöglichkeiten des Kandidaten sind groß. Zusätzlich zum juristischen Handwerkszeug kann man auf Qualitäten der eigenen Persönlichkeit oder sogar auf schauspielerisches Talent zurückgreifen, um zusätzliche Punkte zu ergattern. Wer um das Bestehen kämpfen muß, kann hier alles retten. Wer den Gipfel erklimmen will, dem präsentiert sich eine Steigleiter. Freilich muß die Zulassung zur mündlichen Prüfung zunächst durch schriftliche Leistungen verdient werden, aber soll man deshalb das Finale dem Zufall überlassen?
Martin Schröder, Die mündliche Prüfung - das Stiefkind der juristischen (Internet)szene, JurPC

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