Recht deutlich hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) auf eine Pressemitteilung des Deutschen AnwaltVereins (DAV) zur Fachtagung "Der Bologna-Prozess und die Juristenausbildung in Deutschland" reagiert und von "gezielter Fehlinformation" gesprochen.[azur online]
Der DAV, der die Tagung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag und dem Deutschen Hochschulverband am 22. September in Berlin durchgeführt hatte, erklärte in seinem Pressedienst die Bilanz der Tagung wie folgt: "Ein grundständiges dreijähriges Bachelorstudium qualifiziert nicht zum Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts." Die Replik der HRK, ebenfalls per Presse-Statement: "Dies wird von keinem an dem Prozess beteiligten Akteur angestrebt." Und: "Es ensteht der Eindruck, dass hier gezielte Fehlinformationen gestreut werden, um eine Verunsicherung in den Hochschulen und in der Öffentlichkeit zu bewirken."
Samstag, November 12, 2005
"Gezielte Fehlinformation" zum Bachelor für Juristen
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