Samstag, November 12, 2005

"Gezielte Fehlinformation" zum Bachelor für Juristen

Recht deutlich hat die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) auf eine Pressemitteilung des Deutschen AnwaltVereins (DAV) zur Fachtagung "Der Bologna-Prozess und die Juristenausbildung in Deutschland" reagiert und von "gezielter Fehlinformation" gesprochen.

Der DAV, der die Tagung zusammen mit dem Deutschen Juristen-Fakultätentag und dem Deutschen Hochschulverband am 22. September in Berlin durchgeführt hatte, erklärte in seinem Pressedienst die Bilanz der Tagung wie folgt: "Ein grundständiges dreijähriges Bachelorstudium qualifiziert nicht zum Beruf des Richters oder des Rechtsanwalts." Die Replik der HRK, ebenfalls per Presse-Statement: "Dies wird von keinem an dem Prozess beteiligten Akteur angestrebt." Und: "Es ensteht der Eindruck, dass hier gezielte Fehlinformationen gestreut werden, um eine Verunsicherung in den Hochschulen und in der Öffentlichkeit zu bewirken."
[azur online]

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