Donnerstag, Januar 19, 2006

Haftungsrecht: Der Anwalt kennt die Rechtsordnung

"[...], so dass der Anwalt - folgt man den strengen Vorgaben der Rechtsprechung - nunmehr 2197 Gesetze mit 46.779 Einzelvorschriften und 3131 Rechtsverordnungen mit mehr als 39.000 Einzelbestimmungen beachten muss."

(NJW 06, 113, 114)
Na dann.

(Vielen Dank, Manolaw)

1 Kommentar:

Carsten R. Hoenig hat gesagt…

Na, ganz so wild ist es nicht. Nur eben von den Gesetze, in deren Anwendungsbereich man tätig ist, sollte man schonmal was gehört haben. Und dann fallen bei einer Spezialisierung schon eine ganze Menge "Dunkelnormen" unter den Tisch.

Und überhaupt: Iura novit curia. Oder nicht? :-)