Nachdem der Europäische Gerichtshof Anfang 2003 auf eine Vorlage des Stuttgarter Verwaltungsgerichts entschieden hatte, dass der deutschen Wehrpflicht nur für Männer keine europarechtlichen Bedenken entgegenstehen, hat das VG in einem am 13.01.2006 veröffentlichten Urteil entschieden, dass die Wehrpflicht auch nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes verstößt. Die auf Feststellung der Befreiung von der Wehrpflicht gerichtete Ausgangsklage des mittlerweile 23jährigen Klägers wies es ab.
VG Stuttgart, Urteil vom 23.11.2005, Az.: 17 K 1433/03.
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