Martin Klingst in der
Zeit:
Einem herumschwadronierenden Juristen sagt man gewöhnlich: »Ein Blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung.« Dem geschwätzigen Hamburger Justizsenator Roger Kusch, CDU, sollte man dieser Tage entgegenhalten: »Ein Blick in die Studien erleichtert die Wahrheitsfindung.« Kusch erregt erneut mit einem kuriosen Vorschlag die Gemüter. Dieses Mal will er das Jugendstrafrecht abschaffen. Sein Argument: Der Erziehungsgedanke bringe nichts, die Rückfallquote jugendlicher Straftäter sei zu hoch."
An dem Vorschlag lässt der Autor kein gutes Haar. Die eigene Argumentationsposition schwächt er freilich, wenn er sich zu Aussagen wie der folgenden versteigt:
Dabei zeigen alle Untersuchungen: Das Jugendstrafrecht hat sich bewährt, ist flexibler – und nicht milder als das Erwachsenenstrafrecht.
Ein Blick ins Gesetz hätte eben doch geholfen ...
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen