Freitag, Februar 03, 2006

Anzeigepflichten eines Mordopfers

"Die schon bei Abschluß eines Lebensversicherungsvertrages bestehende Absicht, den Versicherten zu ermorden, fällt unter die Anzeigepflicht nach § 17 VVG. Die Nichtanzeige muß sich die Ermordete zurechnen lassen."
Abstraktion am Hochreck, nachzulesen bei BGH NJW-RR 89, 1183.

Olympiareif!

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Beeindruckend. Da ist man ja regelrecht stolz, auch Jurist zu sein.

...hoffentlich kann ich so was auch mal, wenn ich groß bin.