Aktuelle Beiträge und ein Impressum finden Sie unter www.jurabilis.de.
Samstag, Februar 04, 2006
Aufwertungstendenzen
Neuerdings reicht es in Bayern offenbar, wenn der "Ausbilder" bei Studienpraktika das Erste Examen hat. Sinnvoll. Wie wird das in den anderen Bundesländern gehandhabt?
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen