Montag, Februar 13, 2006

Inhouse-Juristen

Wer aus einer "Großkanzlei" kommt muss in der Regel einen Gehaltseinschnitt von ca. 15% in Kauf nehmen. Während die Gehaltstruktur in den Kanzleien einheitlich transparent ist, sind die Gehälter in Unternehmen sehr unterschiedlich: Die Parameter, die das Gehalt für einen Syndikus bestimmen hängen von vielerlei Faktoren ab. Die wichtigsten sind: Branche, Unternehmensgröße, Standort und Qualifikation bzw. Berufserfahrung des Bewerbers. Hinzu kommt, dass neben dem Grundgehalt oft ein Bonus und diverse Benefits (z.B. Aktienoptionen, Firmenwagen, betriebliche Altersversorgung, vermögenswirksame Leistungen) angeboten werden. So entsteht ein Gesamtpaket, das durch die Zusatzleistungen durchaus attraktiv sein kann und zumindest bei den Associates die Gehaltseinbuße weitgehend auffängt. Wer aus einer Partnerposition in den Inhouse Bereich wechseln will, sollte wissen, dass die Gehälter am oberen Ende der Skala für den Leiter Recht irgendwann enden und auch mit weiteren Jahren der Betriebszugehörigkeit nicht mehr gravierend steigen. Ohne den Einstieg in das operative Geschäft, z.B. in die Vorstandsebene, wird man kaum so gut verdienen wie ein Equity Partner einer internationalen Großkanzlei.
Hays Legal informiert. Die Gehalts"tabellen" sind von eher dürftigem Informationswert.

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