40 000 Kopien hatte ein Anwalt für die von ihm vertretenen 162 Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft angefertigt. Die fast 5000 Euro (!) Kosten forderte er später vom unterlegenen Gegner ersetzt.
Doch das Oberlandesgericht Koblenz pfiff den Advokaten zurück: Nur die für die Rechtsverteidigung wirklich erforderlichen Kopierkosten seien erstattungsfähig. Insofern wäre es ausreichend gewesen, wenn der Anwalt die Prozessunterlagen nur einmal kopiert und diese dann dem Verwalter übergeben hätte.
OLG Koblenz, Az.: 14 W 661/05, zitiert nach Handelsblatt.
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