Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, ist bei der Hundeausbildung nach geltendem Tierschutzrecht verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
BVerwG, Urteil vom 23.02.2006, Az.: BVerwG 3 C 14.05 (Beck).
Schlimm genug, dass sich das Bundesverwaltungsgericht damit beschäftigen muss.
2 Kommentare:
Was wieder darlegt, weshalb ein Jurist sich mit dem Einzelfall auseinandersetzen sollte: Selbstverständlich ist "Hundefolter" nach Tierschutzrecht unzulässig - der Einsatz eines Ferntrainers erspart bei Jagdhunden aber diesen ggf. das Erschossenwerden.
Viele Grüße,
dare.
Da sieht man wieder wie ein krankes Urteil zustande kommt. Dummheit und Unwissendheit führen zu solchen Entscheidungen. Der verantwortungsvolle Einsatz eines Teleimpulsgerätes ist tierfreund-licher als ein ständiges herumge-zerren oder der unkontrollierte Einsatz eines Stachelhalsbandes.
Ich selbst habe die Wirkung eines Dogtra an mir getestet und war verwundert, dass einzig und allein der Schreck und kein Schmerz empfunden wird.
Dummheit kennt keine Grenzen. siehe Hundehalterverordnung
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