Der UniSPIEGEL berichtet von einem Urteil des OVG Koblenz (2 A 10770/03), wonach Widersprüche gegen Prüfungsentscheidungen (hier: Erstes Juristisches Staatsexamen) nur erfolgreich sein können, wenn sich Einwände gegen bestimmte Prüferbemerkungen richten und deren Fehlerhaftigkeit nachvollziehbar begründet werden.
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