Mit Beschluss vom 07.10.2003 hat das BVerfG die bis 2007 geltende Exclusivlizenz der Deutschen Post AG für die Beförderung von Briefen für verfassungsgemäß erklärt und damit die Verfassungsbeschwerden von sechs Konkurrenzunternehmen als unbegründet abgewiesen. Die befristete Exclusivlizenz diene dem stufenweisen Übergang vom Monopol zum Wettbewerb im Postsektor und verletzte nicht die Berufsfreiheit der Konkurrenzunternehmern aus Art. 12 Abs. 1 GG.
AZ: 1 BvR 712/01 - Volltext | Pressemitteilung | beck-Ticker | Vertretbar
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