Rainer Langenhan berichtet von einem Artikel im jumag/advonet zum EC- und Kreditkarteneinsatz im Anwaltsbüro. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 16.04.2002 (AZ: XI ZR 375/00), dass die Kreditkartenzahlung als ein abstraktes Schuldversprechen zu bewerten ist. Damit gab der BGH ausdrücklich seine frühere Auffassung (Forderungskauf) aus dem Urteil vom 2.5.1990 (BGH, WM 1990, 1059) auf. Freiberufler, namentlich Anwälte und Steuerberater, können nun (endlich) Kartenzahlungen ihrer Mandanten akzeptieren.
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