JurPC hat einen Beschluss des LG Berlin vom 11.08.2003 (23 O 374/03) veröffentlicht, wonach dem Antragsgegner untersagt wird, die Internetdomain www.kanzlerschroeder.de (sic!) reserviert und/oder konnektiert zu halten. Zur Begründung dient die Schnelllebigkeit des Mediums Internet.
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