Analog zum Wegfall der AiPler in der Medizinerausbildung müsste man eigentlich konsequenterweise auch das Rechtsreferendariat ersatzlos streichen. Fertige, also in der jeweiligen Position unmittelbar einsetzbare Juristen bringt das Referendariat ohnehin nicht hervor und die prozessualen Kenntnisse könnten die jungen Juristen sicher auch eigenverantwortlich erwerben ...
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