Dienstag, Dezember 16, 2003

Anklage gegen Abgeordneten wegen Duzens eines Polizeibeamten

Heute steht Özcan Mutlu vor Gericht – weil er im Oktober 2001 einen Polizisten geduzt hat. Für das Beleidigungs-Verfahren wurde die Immunität des Grünen-Abgeordneten aufgehoben.

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Dass das Duzen für Polizisten dagegen nicht in jedem Fall strafbar ist, hat PHM G. bereits in der Schule gelernt. Im Fach „Berufskunde und -ethik“ bekommen die Anwärter beigebracht, dass kameradschaftlicher Ton auch Vorteile haben kann. In der PDV (Polizeidienstvorschrift) 350 sind „korrekte Anrede“ sowie „vernünftige Ansprache“ geregelt: „Der Polizist sollte sich sprachlich auf den Gesprächspartner einstellen, darf dabei aber nicht herablassend oder verletzend werden.“
Artikel im Tagesspiegel

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