"Ende Oktober hatte er für eine Welle der Entrüstung im Internet gesorgt, nun will er offenbar die Notbremse ziehen: Michael Hermann, Inhaber eines europäischen Patents, nach dem es geschützt sein soll, in Internet-Adressen 'als spezifischen Inhalt das Kürzel des Kfz-Kennzeichens für eine geographische Region' zu nutzen, informiert derzeit mit einem Brief zahlreiche Abmahnungsempfänger. Wörtlich heißt es da: 'Die Abmahnung wird nicht aufrechterhalten. Die Fristsetzungen und die Zahlungs- und Unterlassungsforderungen in dem genannten Abmahnschreiben sind daher gegenstandslos.'"
Dienstag, Dezember 02, 2003
Kfz-Kennzeichen-Abmahner Hermann zieht Forderungen gegen Domain-Inhaber zurück
Jetzt meldet auch Heise, was schon der NOPAT-Mailingliste von RA Dr. H.-Jochen Krieger zu entnehmen war (und von vorsichtigeren Leuten absichtlich nicht vor einer "offiziellen Bestätigung/Verlautbarung" veröffentlicht wurde):
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