Die Deutsche Bank muss dem Medienunternehmer Leo Kirch wegen Verletzung seines Bankgeheimnisses Schadenersatz zahlen. Auf Deutschlands größte Bank könnten nun Forderungen in Milliarden-Höhe zukommen.Über die Höhe des Schadensersatzes muss übrigens in einem getrennten Verfahren entschieden werden.
Das Institut sei zur Verschwiegenheit verpflichtet und müsse sich die Äußerungen seines früheren Vorstandschefs zurechnen lassen, erklärte das Oberlandesgericht München am Mittwoch. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um Tatsachen oder eine Wertung handele. Die Richter bestätigten in der Berufungsverhandlung ein früheres Urteil in diesem Punkt. Die damit verbundene Klage gegen Breuer persönlich wurde jedoch abgewiesen. Er müsse nicht persönlich für seine Äußerungen haften.
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