"Mit Urteil vom heutigen Tag (16 U 116/03) hat der 16. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle die Klage eines Strafgefangenen auf Zahlung eines Schmerzensgeldes für eine zweitägige Unterbringung in einem Gemeinschaftshaftraum zurückgewiesen. Das OLG Celle hat damit ein Urteil des Landgerichts Hannover aufgehoben, das dem Strafgefangenen wegen Unzumutbarkeit der Unterbringung ein Schmerzensgeld von 200 Euro zugesprochen hatte. Das Landgericht hatte die Unterbringung des Gefangenen mit 4 weiteren Gefangenen in einem 16 qm großen Haftraum ohne räumlich abgetrennte Nasszelle als Verletzung der Menschenwürde und schwer wiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht gewertet. Aufgrund dessen hatte das Landgericht eine Haftung des Landes Niedersachsen bejaht. Die Berufung des Landes hatte nunmehr vor dem Oberlandesgericht Erfolg.Mein Zimmer im Studentenwohnheim hatte 16 Quadratmeter ...
Das heute verkündete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat hat die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen."
Dienstag, Dezember 02, 2003
OLG Celle weist Schmerzensgeldklage eines Strafgefangenen wegen unzumutbarer Unterbringung in gemeinschaftlichem Haftraum zurück
Aus der Pressemitteilung des OLG Celle:
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