Die Mörder der Geschwister Tom und Sonja müssen lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Aachen verurteilte den 34jährigen Markus Lewendel und den 28 Jahre alten Markus Wirtz am Montag zur Höchststrafe. Außerdem stellte die Schwurgerichtskammer bei den geständigen Männern eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausschließt.Irritieren dürften indes einige Bemerkungen des Richters zur Sicherheitslage in den Gefängnissen:
Das am Montag verhängte Strafmaß von lebenslanger Haft in Verbindung mit der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld werde für die Mörder und Kinderschänder „vielleicht schlimmer als die Todesstrafe“. (...) Er und der 28 Jahre alte Wirtz werden nach den Worten des Richters in der Haft „auf der untersten Stufe stehen als Kindermörder und Kinderschänder“. Beide Männer könnten sich im Gefängnis „auf lange Sicht nicht sicher bewegen“.Sind diese Bedingungen etwa billigend in Kauf genommener Teil des staatlichen Sanktionspotentials?
Die FAZ hat alle Artikel zu den Morden an Tom und Sonja noch einmal übersichtlich zusammengestellt.
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