Am 30.12.2003 ist die von der rot-grünen Bundesregierung eingebrachte Verschärfung des Sexualstrafrechts im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Der Deutsche Bundestag hatte die Reform am 19.12.2003 im Deutschen Bundestag endgültig verabschiedet. Mit dem Gesetz soll der Schutz von Kindern und behinderten Menschen gegen sexuellen Missbrauch verbessert werden, indem Schutzlücken geschlossen und teilweise Strafen verschärft wurden.
Quelle: Beck Aktuell
Das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften" vom 27. Dezember 2003 (BGBl. 2003 I, 3007) ist übrigens auch als PDF-Version im Internet abrufbar.
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