Montag, Februar 09, 2004

Anfechtung bei eBay

Ein Zahlendreher oder andere Tippfehler bei der Angabe des Mindestangebots für eine Online-Auktion binden den Anbieter nicht an den falschen Preis. Der Kaufvertrag gilt spätestens dann als angefochten, wenn der Anbieter den Käufer auf den Fehler aufmerksam macht.
Für die Fachjournalisten bei n-tv.de ("Tippfehler nicht bindend") hat das OLG Oldenburg vor kurzem in einer Art freier Rechtschöpfung die Anfechtung entwickelt - und das zudem eigens für ebay. Krönung der Urteilsbesprechung:

"Ein Vertrag zwischen den beiden Parteien sei wegen der deutlich unterschiedlichen Preisvorstellungen nicht abgeschlossen worden."
Ohne Worte.

Keine Kommentare: