Der Mann zeigt sich reuig, aber missverstanden: Seit Montag steht ein 36-Jähriger vor dem Amtsgericht Schwerin, weil ihn die Lektüre eines Beitrages auf der Webseite der Landesregierung "so erregt" habe. Da seien ihm dann halt die Pferde durchgegangen, und flugs hämmerte er eine spontane, seiner Aussage nach als "Anregung zur politischen Diskussion" gedachte E-Mail in den Rechner.Der SPIEGEL erblickt in dieser Titulierung eine strafwürdige Beleidigung. Kurz und knapp: selbst nach nur oberflächlicher Beschäftigung mit der Materie und vor allem den mehr als lehrreichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts kann man diese Auffassung wohl kaum teilen. In einer Klausur müsste der Korrektor sogar über ein "schwer vertretbar" als Randbemerkung nachdenken.
Ein Klick später wusste Ministerpräsident Harald Ringstorff, dass er von zumindest einem Teil der Zielgruppe als "arroganter, ignoranter Schreihals" wahrgenommen wurde und wenig später der Briefschreiber, dass er sich da wohlmöglich im Ton vergriffen hatte. Denn die Klage wegen Beleidigung folgte auf dem Fuße.
Abgesehen davon behandelt der Artikel im Spiegel das - von dem oben genannten Streitfall gedanklich scharf zu trennende - Phänomen "Trolle im Netz", bekannt nicht nur aus dem Heise-Forum.
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