Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute mit den Chefs der Staats- und Senatskanzleien der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die weitere Vorgehensweise nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22. Januar 2004 (Jahn u.a../. Bundesrepublik Deutschland) erörtert.Pressemitteilung des BMJ (via: Handakte)
Gegenstand der Besprechung war vor allem die Frage, ob gegen diese Entscheidung ein Rechtsmittel durch die Bundesregierung eingelegt werden soll. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils für die Frage der Bodenreform in der DDR, die nicht in Frage gestellt werden darf, haben die Chefs der Staats- bzw. Senatskanzleien ohne Widerspruch zur Kenntnis genommen, dass die Bundesregierung beabsichtigt, eine abschließende Klärung der Rechtsfragen durch Anrufung der großen Kammer des Gerichtshofs herbeizuführen.
Donnerstag, Februar 26, 2004
Rechtsmittel gegen Neubauern-Urteil des EGMR
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