Mittwoch, Februar 11, 2004

Lutter/Zöllner: Mannesmann-Zahlungen sind aktienrechtlich unzulässig gewesen

In einem Beitrag für die FAZ v. 10.2.2004 (S. 12) legen Marcus Lutter (Bonn) und Wolfgang Zöllner (Tübingen) dar, dass die Prämienzahlungen aus dem Vermögen der Mannesmann AG an den Vorstandsvorsitzenden Klaus Esser und an den Aufsichtsratsvorsitzenden Joachim Funk nicht mit dem Aktienrecht (vgl. § 87 AktG) vereinbar waren. Spannend auch die angebliche Streichung von Fördermitteln, mit denen die Deutsche Bank Gutachter belohnte, deren Ergebnisse zu Lasten des im Düsseldorfer Mannesmann-Prozeß mitangeklagten Deutsche-Bank-Chefs Josef Ackermann gingen.

Auszug aus der Stellungnahme von Lutter und Zöllner:

"1. Vorstände sollen die Stellung ihrer Gesellschaft am Markt sichern und den Gewinn mehren. Dafür werden sie bezahlt, und dafür kann ihnen eine Prämie aus dem Gewinn zugesichert werden. Im Fall Mannesmann sind solche Erfolge gerade nicht erreicht worden. Die von Vorstand und Aufsichtsrat getragene Verteidigung gegen Vodafone hat die Kasse der Gesellschaft viele hundert Millionen D-Mark gekostet und ihr nicht für einen Pfennig Nutzen gebracht. Weder der Umsatz ist gestiegen noch der Ertrag - im Gegenteil.

Gewiß, der Börsenwert der Aktien ist in dieser Zeit stark gestiegen. Aber davon hat Mannesmann nichts gehabt; es betraf das Vermögen der Aktionäre. Dann aber kann auch nicht aus der Kasse ihres Unternehmens eine Prämie gezahlt werden. Das hätten schon die Aktionäre selbst tun müssen. Insofern hatte Canning Fok als Vertreter des Großaktionärs Hutchison Whampoa durchaus das richtige Gefühl, als er Klaus Esser eine Prämie im Hinblick auf die Kurssteigerung anbot.
(Gefunden bei den Unternehmensrechtlichen Notizen von Prof. Dr. Noack)

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