Mittwoch, Februar 04, 2004

Strafbefreiende «Erklärung in die Steuerehrlichkeit» - ein kleines Dossier

Auf eine einheitliche und verbindliche Auslegung der strafbefreienden Erklärung im Zuge des Strafbefreiungserklärungsgesetzes haben sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder geeinigt. Mit dem Gesetz vom 23.12.2003 sollen bisher Steuerunehrliche befristet für den Zeitraum vom 01.01.2004 bis zum 31.03.2005 die Möglichkeit zur Abgabe einer strafbefreienden Erklärung und damit zur Rückkehr in die Legalität erhalten. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums hervor.

Meldung bei Beck Aktuell

Das Strafbefreiungserklärungsgesetz erleichtert Steuerflüchtigen die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit durch eine strafbefreiende Erklärung bei gleichzeitiger günstiger "Nachversteuerung". Strafbefreiende Erklärungen können erstmals am 1. Januar 2004 abgegeben werden. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck kann im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen und herunter geladen werden. Die Erklärung muss alle nach dem Gesetz vorgesehenen Angaben enthalten und eigenhändig unterschrieben werden. Für die Vergangenheit soll damit weitgehend Rechtsfrieden erreicht werden.
Pressemitteilung des BMF

Download des Merkblatts (PDF)

Vordrucke zur Strafbefreiungserklärung (PDF 82 KB)

Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG (PDF 109 KB)

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