Meldung bei Beck Aktuell
Das Strafbefreiungserklärungsgesetz erleichtert Steuerflüchtigen die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit durch eine strafbefreiende Erklärung bei gleichzeitiger günstiger "Nachversteuerung". Strafbefreiende Erklärungen können erstmals am 1. Januar 2004 abgegeben werden. Der amtlich vorgeschriebene Vordruck kann im Internet unter www.bundesfinanzministerium.de eingesehen und herunter geladen werden. Die Erklärung muss alle nach dem Gesetz vorgesehenen Angaben enthalten und eigenhändig unterschrieben werden. Für die Vergangenheit soll damit weitgehend Rechtsfrieden erreicht werden.Pressemitteilung des BMF
Download des Merkblatts (PDF)
Vordrucke zur Strafbefreiungserklärung (PDF 82 KB)
Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG (PDF 109 KB)
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