Freitag, März 26, 2004

Zwangsprüfung für "Bummelstudenten"

Die TU Berlin verordnet ihren Studenten eine neue Medizin gegen das Zauder-Syndrom: Zwangspauken. Wer sich nicht schnell genug zu Klausuren anmeldet, bekommt das von der Uni abgenommen - und muss dann wohl oder übel lernen. Sonst droht die Exmatrikulation.
Artikel im UniSPIEGEL

Nachdem der AStA schon die "Zwangsberatung" für Langzeitstudenten als unmenschlich gebrandmarkt hatte, wird man an dieser "Beschneidung der persönlichen Studierfreiheit" sicher kein gutes Wort lassen ...

Nebenbei bemerkt: in Bayern existiert seit Menschengedenken die Regel, dass man sich als angehender Jurist bis zum 12. Semester (nur 33% über der Regelstudienzeit!) zum Ersten Staatsexamen angemeldet haben muss. Tut man dies nicht, gilt man unwiderruflich als einmal durchgefallen, hat also nur noch einen letzten Versuch, bevor man an keiner juristischen Fakultät in Deutschland mehr studieren darf.

Keine Kommentare: