„Die Sachbeihilfe im Normalverfahren bildet den Kern der Forschungsförderung“, heißt es bei der DFG. Damit definiert der oberste Forschungsförderer das normale Antragsverfahren als sein Kerngeschäft. Er gewährt Zuschüsse zu Forschungsprojekten, die „hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau“ auszeichnen. In den vergangenen Jahren jedoch ist die Geldmenge, die für das Normalverfahren zur Verfügung steht, kontinuierlich geschrumpft. Die Zahl der Anträge dagegen ist stark gestiegen, nicht zuletzt dadurch, dass die Universitäten, aber auch Institutionen wie die Max-Planck-Gesellschaft oder Einrichtungen der Leibniz-Gemeinschaft nach Drittmitteln rufen.Dr. Axel Brennicke, Professor für Molekulare Botanik an der Universität Ulm, in: DIE ZEIT 16/2004
Samstag, April 10, 2004
Das "Normalverfahren" bei der DFG als "Eliteprogramm par excellence"
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