Die französischen Internetanbieter werden nun doch nicht gesetzlich zur Vorzensur aller Webseiten verpflichtet, zu denen sie Surfern Zugang verschaffen. Der französische Senat strich am Donnerstag diese Regelung aus dem Entwurf zum Gesetz über die digitale Wirtschaft, über das seit Anfang 2003 verhandelt wurde. Künftig sollen die Onlineanbieter Inhalte aber dann sperren, wenn die Justizbehörden sie als rechtswidrig erklären und die Internet-Anbeiter zur Sperrung auffordern.Meldung im heise-Newsticker
Freitag, April 09, 2004
Keine Pflicht zur Vorzensur für Frankreichs Online-Anbieter
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