Mittwoch, Mai 19, 2004

BVerfG-Beschluss zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

Die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat
einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem
ein Wehrpflichtiger seine Einberufung zum Grundwehrdienst verhindern wollte.

Pressemitteilung | Beschluss vom 17. Mai 2004 - 2 BvR 821/04 -

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