Diese Sammlung religionsrechtlicher Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland möchte ein möglichst umfassendes Bild der geltenden Rechtsnormen vermitteln. Soweit auf dem Gebiet des Religionsrechts Kompetenzen des Bundes bestehen, ist Vollständigkeit angestrebt. Das Schwergewicht der Kompetenzen im Religionsrecht liegt allerdings bei den sechzehn Bundesländern. Hier würde eine quantitativ vollzählige Sammlung zu vielen Wiederholungen gleich oder ähnlich lautender Vorschriften führen. Deshalb ist eine möglichst repräsentative Auswahl vorgenommen worden, die unter dem gleichen Leitprinzip auch die geltenden Staatskirchenverträge erfasst.Religionsrechtliche Bestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Union
Mittwoch, Mai 19, 2004
Online-Almanach für Staatskirchenrechtler
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