Die Androhung eines Pflichtpfandes durch die deutsche Verpackungsordnung stellt eine einseitige Benachteilung von ausländischen Getränkehersteller dar und verstößt gegen europäisches Recht. Zu diesem Fazit gelangte der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer in seinen Schlussanträgen vom 06.05.2004 (Az.: C-309/02).
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