Sonntag, Mai 02, 2004

Suche des örtlich zuständigen Gerichts

"Geben Sie die Postleitzahl, den Ortsnamen, die Straße und die Hausnummer jener Adresse an, die für die Gerichtszuständigkeit maßgeblich ist. JUSLINE zeigt das für diesen Ort zuständige Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Arbeitsgericht, Sozialgericht und Verwaltungsgericht auf.

Je genauer Ihre Angaben sind, umso schneller kommen Sie zu einem präzisen Suchergebnis."
Zur Jusline-Suchmaschine

Nachtrag: Auf besonderen Wunsch von RA Udo Vetter reiche ich heute pflichtbewusst ein praktisches Online-Gerichtsverzeichnis nach, welches Alexander Koch im Rahmen seines Projekts metalaw.de zur Verfügung stellt.

Alexander Koch ist dem aufmerksamen Leserkreis gewiss noch als (Mit-)Herausgeber der legendären Festschrift für Celsen zum Bestehen des Ersten Juristischen Staatsexamens in sehr guter Erinnerung.

Keine Kommentare: