Die Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb muss in den Vermittlungsausschuss. Dem Bundesrat gefallen die Vorschriften über die Gewinnabschöpfung nicht. Sie sollen gestrichen werden. Außerdem missfällt dem Ländergremium die nach dem Gesetz vorgesehene Möglichkeit, eine verhängte Strafe auf zivilrechtliche Forderungen anzurechnen.Weitere Streitpunkte bei Beck Aktuell
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